Praxis
Praxis
Sie haben schon an einigen theoretischen Unterrichten teilgenommen,
jetzt beginnen die meisten Fahrschüler mit den Praxisstunden.
Unser Prinzip: Sicheres Fahren lernen mit möglichst geringer finanzieller Belastung.
Das heißt: die Anzahl der Fahrstunden bestimmen Sie ganz allein durch Ihre Leistung.
Wir unterstützen Sie dabei in jeder Hinsicht.
Wer beispielsweise schon Trecker oder Roller gefahren ist, braucht erfahrungsgemäß wesentlich weniger Fahrstunden.
Was sieht der Gesetzgeber vor ?
Die Sonderfahrten werden am Ende der Ausbildung absolviert.
Es macht ja auch keinen Sinn, zu früh auf die Autobahn zu fahren und dann nichts gebacken zu bekommen.
Es sind jeweils in der Klasse A und B vorgeschrieben:
Überlandfahrten......225 Minuten
Autobahnfahrten....180 Minuten
Nachtfahrten..........135 Minuten
Die Fahrten dürfen nicht miteinander kombiniert werden, um z.B. bei der Nachtfahrt auf der Autobahn Stunden zu sparen.
Für die Klasse BE gelten folgende Sonderfahrten:
Überlandfahrten..135 Minuten
Autobahn..............45 Minuten
Nachtfahrten.........45 Minuten
Erweitern Sie von Klasse A1 auf Klasse A, verringern sich die Sonderfahrten folgendermaßen:
Überlandfahrten..135 Minuten
Autobahn.............90 Minuten
Nachtfahrten........45 Minuten
Unsere Fahrzeuge
Ich glaube jeder weis wie ein Golf aussieht.
Aber gerade für die Zweiradklassen ein paar Bilder
hier klicken:
Alle Fahrzeuge gesehen ?
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