Führerschein ab 17
Führerschein ab 17
Der Führerschein ab 17 ist im kein zeitlich begrenzter Versuch mehr.
Der wirklich großartige Erfolg ( 8 % weniger Unfalle mit Fahranfängern ) führte zur Dauerregelung.
Folgende Voraussetzungen gibt es:
Der Führerschein ab 17 Jahren ist auf die Klassen B und BE beschränkt.
Die darin eingeschlossenen Klassen dürfen natürlich auch gefahren werden.
Der Bewerber kann mit 16,5 Jahren mit dem Führerschein beginnen.
Die theoretische Prüfung ist frühestens 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters möglich.
Die praktische Prüfung darf frühestens 1 Monat vor dem erreichen des Mindestalters stattfinden.
Der Führerschein oder der vorläufige Führerschein wird erst am Geburtstag ausgehändigt.
Für die Begleitpersonen gelten folgende Regelungen:
Sie müssen 30 Jahre alt sein.
Sie müssen seit mindestens 5 Jahren im Besitz des Führerscheins sein.
Sie dürfen nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg besitzen.
Das die Begleitpersonen bei der Begleitung nüchtern sein müssen, dürfte klar sein.
Hierzu habe ich einen kleinen Film
