Fahrschüler Login ADAC Übungsplatz Termine Onlineanmeldung Team Kontakt Die Verantwortlichen/Impressum Seminare

Auf Probe

Der erste Führerschein wird auf Probe erteilt.

Die Probezeit dauert normalerweise 2 Jahre.
In dieser Zeit darf man relativ wenig falsch machen.
Die Verstöße sind in Kategorie A und Kategorie B unterteilt.
Bei den A-Verstößen darf man sofort zur Nachschulung.
Bei den B-Verstößen darf man beim zweiten Verstoß zur Nachschulung.
Die Probezeit, und das ist eine bittere Pille, verlängert sich um weitere 2 Jahre.
Sobald man ein Bußgeld von 40 € oder mehr erhält, kann man nachsehen, ob es sich um einen A- oder B-Verstoß handelt.
Sie können auch dann gerne bei uns anrufen, für unsere ehemaligen Fahrschüler ein kostenloser Service.

Hotline

Seit dem 1.8.2007 ist auch noch ein Alkoholverbot hinzugekommen.
Es gilt für alle Verkehrsteilnehmer in der Probezeit und für Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren.
Also, die Probezeit kann vorbei sein, das Alkoholverbot besteht trotzdem.


weiter: