Welche Führerscheinklassen
Wir bilden folgende Klassen aus:
Klasse B
Mit der Klasse B darf ich folgende Fahrzeuge fahren:
Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Das ist schon ein kleiner LKW oder ein sehr großer Bulli.
Ich darf auch Anhänger mitführen, welche sind bei der Klasse BE erklärt.
In der Klasse B sind Klasse M und L eingeschlossen.
Klaase BE
Die Klasse BE ist für größere Anhänger gedacht.
Welche Anhänger darf ich noch mit Klasse B fahren ?
1) Anhänger bis 750 Kg zulässigen Gesamtgewicht.
2) Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhänger kleiner ist als das Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs.
3) Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers und des Zugfahrzeugs nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt.
Für alle anderen Kombinationen brauche ich Klasse BE .
Klasse A
Die Klasse A ist unterteilt.
Die beschränkte Klasse A gilt bis 27 kw oder 34 PS.
Diese Klasse macht jeder Fahrschüler unter 25 Jahren.
Besitze ich den Kl. A - Führerschein dann länger als 2 Jahre, habe ich automatisch die Berechtigung, Motorräder ohne Leistungsbeschränkung zu fahren. Ich brauche nicht zum Straßenverkehrsamt, um den Klasse AU-Führerschein eintragen zu lassen.
Wenn ich 25 Jahre oder älter bin, kann ich gleich den unbeschränkten Klasse AU-Schein machen.
Der Aufwand ist derselbe. Der einziger Unterschied besteht darin, daß ich bei meiner Ausbildung mit einem wesentlich stärkeren Motorrad fahre.
Wenn noch keine Praxis mit Zweirädern besteht, so wird in der Regel auf einer kleineren Maschine vorgeschult.
Das schafft Sicherheit und der Fahrschüler lernt wesentlich schneller.
Klasse A1
Die Klasse A1, die sogenannten 125 er.
Diese Maschinen dürfen schon mit 16 Jahren gefahren werden.
Die 125 er haben eine Leistung von max. 11 kw.
Bei Führerscheininhabern bis 18 Jahren muß das Motorrad bis 80 Km/h gedrosselt sein.
Wenn ich 18 bin, darf ich die Drossel entfernen, das ganze vom TÜV eintragen lassen und dann sind ganz legal oft mehr als 120 Km/h möglich.
Klasse M
Nichts ist toller als ein Roller.
Die Klasse M beinhaltet Kleinkrafträder mit max. 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 Km/h.
Bei dieser Klasse brauche ich keine Sonderfahrten zu machen.
Die Klasse ist deshalb relativ preisgünstig, hat aber im Vergleich zur Klasse A1 den Nachteil , das der Führerscheinbesitz nicht für die Probezeit angerechnet wird.
Wenn ich weiß, das ich später mal den Motorradführerschein machen möchte, sollte ich auf jeden Fall die Klasse A1 wählen.
Dann wird mir nämlich ein großer Teil der Sonderfahrten erlassen.
Das spare ich ein.
Die Mehrkosten von der Klasse A1 hole ich dann locker wieder rein.
Klasse L
Hier sind die Treckerfahrer gefragt.
Trecker bis 32 Km/h darf ich damit fahren.
Es wird nur eine theoretische Prüfung verlangt.
Ist der Trecker schnell, so brauche ich die Klasse T . Die bilden wir leider nicht aus.





