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Sind Winterreifen Pflicht ?
Das kann man eigentlich nicht mit Ja oder Nein beantworten.
Der Gesetzgeber sagt ganz klar: Bei schlechten Straßenverhältnisse sind Winterreifen zu fahren.
Das heißt aber auch im Umkehrschluß: bei guter Fahrbahn dürften auch Sommerreifen gefahren werden.
Ob das sinnvoll ist, mit Sommerreifen zu fahren? Natürlich nicht.
Unten mal das gesamte Gesetzestext.
§ 2 Abs. 3a StVO (neue Fassung ab. 4.12.2010)
Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern fährt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
Ferienkurse
Auch dieses Jahr bieten wir ihnen wieder Ferienkurse an
Der erste Kurs beginnt am 1.8.2011 um 10.00 in unserer Fahrschule in Paderborn Borchener Str. 15.
Eine Anmeldung ist erforderlich.
Benutzen sie unser Kontaktformular oder senden sie mir eine Mail unter: mathes@fahrschule-nusser.de
Unser Blog
Hier gibt es topaktuell imm die neuesten News rund um den Führerschein,
Zum Block
Weiterbildung
Vom 16. bis 18. Dezember war die gesamte Fahrschule Nusser auf einer Weiterbildung.
Hierzu ein paar Bilder
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Schätz die Bälle
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Am 25.7 hatte wir in Thüle bei der Party der Jungschützen eine tolle Aktion.
Es wurden die Bälle unglaublich gut geschätzt
Die Gewinnerun bis auf einen Ball genau.
Herzlichen Glückwunsch
die Gewinnerliste
Weiter noch ein paar Bilder
Hier informiere ich Sie immer brandaktuell über die letzten Neuigkeiten.
Im Augenblick sind die wichtigsten Änderungen für die Fahrschüler:
27.11.08 Urteil gegen Fahrlehrer
Ein Fahrlehrer haftet unter Umständen für einen Unfall mit einem Fahrschüler.
So das Urteil des Landgerichts.
Was war passiert ?
Ein Fahrlehrer forderte eine Fahrschülerin mit einem Roller auf eine Gefahrbremsung zu machen.
Das ist ja eigentlich noch nichts Ungwöhnliches, es gehört sogar zur Grundausbildung.
Das Besondere daran, es war eine schneeglatte Fahrbahn und die Fahrschülerin in der ersten Stunde.
Die Fahrschülerin stützte und verletzte sich erheblich.
6500,--€ Schmerzensgeld, so das Gericht.
Werdet ihr mit 100% Sicherheit bei uns nicht erleben.
8.10.08 Wer verdient am Führerschein ?
Habe einen sehr interesanten Artikel gelesen.
Nach Rücksprache mit der Lizenabteilung der Motor Presse Stuttgart darf ich den Artikel nicht
ohne Gebühren auf meine Home Page stellen. Die Verlinkung ist aber erlaubt worden.
Einfach auf den untenstehenden Link klicken.
www.auto.freenet.de/magazin/autoleben/fahrschulen-wer-verdient-am-fuehrerschein_289258_60822.html
News 30.9.Finger weg vom Navi Handy
Wer sein Handy als Navigationsgerät beim Autofahren nutzt, den erwartet unter Umständen einen nicht erhebliche Strafe.
Es ist laut einem Urteil des OLG Köln verboten: Das Handy während der Fahrt aufzunehmen oder zu halten, dabei ist es laut Gericht in Köln unwesentlich, welche Funktionen das Handy hat. ( Uhr , SMS, Telefon, MP3 oder Navi)
Abhilfe: Handy in einen Halter stecken und im Stillstand bei abgestellter Zündung bedienen( so will es der Gesetzgeber )
Überings ein Navi ohne Handyfunktion darf ich bedienen.
Eigentlich nicht zu verstehen.
News 2.1.08
Eine kurze Zusammenstellung der wichtigsten Änderungen für 2008:
1) Der Bußgeldkatalog wird geändert. Täter zahlen in vielen Fällen das doppelte Bußgeld
2) Der Tüv erhöht die Preise
3) Alte Pendlerpauschale auf Steuerkarte
4) Erhöhung der Mindestversicherungssumme
5) Errichtung von Umweltzonen ( Fahrverbot in diesen Zonen für KFZ, die keine Plakette haben.)
6) Radwege dürfen auch von Mofas genutzt werden.
7) KFZ-Steuer vor einem Systemwechsel ( wird wohl auf Schadstoffausstoß umgestellt )
8) Änderungen in der Zulassungspraxis für KFZ ( Abschaffung der alten Doppelkarte )
News 1.1.08
Keine Änderung der Prüfung
Alle Jahr wieder....
Alle Jahre wieder gibt es das gleiche Gerücht.
Neue Regeln für die Führerscheinprüfung. Es sollen angeblich im theoretischen Teil die Fragen handschriftlich gelöst werden, mit niedergeschriebenen eigenen Sätzen. Ausländische Fragebögen soll es nicht mehr geben und so weiter.
Das stimmt alles nicht.
In einer Zeit, in der Vorbereitungen für die PC-Prüfung laufen, ist der totale Unsinn.
Ab Februar gibt es einige neue Fragen in der theoretischen Prüfung, aber alle ziemlich leicht.
Ich habe mal eine kurze Zusammenstellung gemacht.
Neue Fragen 3
Klicken Sie auf das Bild, um es zu vergrößern :
Neue Fragen
Klicken Sie auf das Bild. um es zu vergrößern:
Neue Fragen 2
Klicken Sie auf das Bild, um es zu vergrößern:
Durchgefallen
Am 6.11. habe ich eine Statistik vom Kraftfahrtbundesamt gelesen.
In Hamburg 43,3 % Durchfallquote.
Am Montag, den 5.11. hatten wir, bei 13 praktischen Prüfungen keinen einzigen Fahrschüler, der durchgefallen ist.
News 5.9.2007
Was sagt der Wetterbericht.
Schneefallgrenze in Bayern auf 950 Meter gesunken.
Was ist denn nun mit Winterreifen ?
Sind die Pflicht ?
Seit Juni 2006 gibt es eine leider nicht ganz so eindeutige Regelung.
Zuerst der Gesetzestext StVO § 2 Abs. 3a
»Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern fährt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.«
Das soll wohl heißen:
Winterreifen sind nur Pflicht, wenn die Wetterverhältnisse es erfordern. Experten sagen das ist so ab 7 Grad Außentemperatur.
Haben wir einen warmen Winter ohne tiefe Temperaturen können wir weiter mit unseren Sommerreifen fahren.
Natürlich ist das nicht sinnvoll.
Wir brauchen nur Mittags wegzufahren, es gibt einen Wetterumschwung und jetzt darf ich nicht mehr zurückfahren.
Das kann es nicht sein.
News 3.9.2007
Änderung bei der Lichtpflicht
In vielen Ländern heißt es auch tagsüber: Licht an!
Lichtpflicht am Tag
In zahlreichen Ländern müssen Autofahrer im Ausland ganzjährig auch tagsüber auf allen Straßen das Abblendlicht einschalten. Lichtmuffel müssen mit (teilweise hohen) Bußgeldern rechnen.
Die Lichtpflicht am Tag gilt in folgenden Ländern: Dänemark, Estland, Finnland, Island, Italien, Kroatien, Litauen, Lettland, Mazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal (auf der Schnellstraße IP 5), Russland, Schweden, Slowenien, Tschechien und Ungarn. In Italien, Russland und Ungarn ist Abblendlicht am Tag allerdings nur auf Autobahnen und Außerortsstraßen vorgeschrieben.
In der Slowakei ist die 24-Stunden-Lichtpflicht während der Wintermonate (vom 15. Oktober bis 15. März des Folgejahres) einzuhalten. In der Schweiz, in Frankreich und in Bulgarien setzt man bislang auf Freiwilligkeit, Verstöße gegen die Empfehlung werden daher auch nicht geahndet.
Tagfahrleuchten dürfen in den skandinavischen Ländern, Frankreich, Italien, Österreich und der Schweiz verwendet werden. Für die anderen Länder mit Lichtpflicht sind hierzu bislang keine ausdrücklichen Regelungen bekannt. Sicherheitshalber sollte dort immer mit Abblendlicht gefahren werden.
News 1.9.2007
Die Promillegrenzen für Fahranfänger.
Seit dem 1. August 2007 gilt die Null-Promille-Grenze für junge Fahrer: Alle motorisierten Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren dürfen keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie fahren wollen.
Für Alkohol am Steuer innerhalb der Probezeit bzw. unter 21 Jahren gibt es folgende Regelungen:
* Bußgeld im Bereich von 125,--€ bis 1000,--€
* zwei Punkte in Flensburg
* Aufbauseminar
* Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre
Diese Regeln gelten für alle Fahranfänger bis 21 Jahren, egal ob die Probezeit schon vorbei ist.
Das Gesetz gilt natürlich auch für Ausländer , die sich in Deutschland aufhalten.















