Interessantes Urteil
Posted in Allgemein on Juni 11th, 2011 by fahrschule-nusser.deEin Autofahrer fährt durch eine Pfütze, ein Fußgänger wird naß.
Das war immer eine ganz klare Rechtslage.
Der Autofahrer hatte für den entstandenen Schaden zu zahlen.
Das Amtsgericht Itzehoe urteilte jetzt anders.
Ein PKW Fahrer hatte eine Fußgängerin so sehr bespritzt, das eine Reinigung ihrer Kleidung über 39,90€ nötig war.
Sie wollte das Geld vom PKW Fahrer zurück.
Jedes Gericht hätte ihr Recht gegeben und den PKW Fahrer zusätzlich bestraft.
Nicht so in Itzehoe, dort urteilten die Richter, das ein Abbremsen und Ausweichen vor einer Pfütze den Verkehr gefährden würde.
So müsse die Fußgängerin die dreckige Kleidung hinnehmen.
Das hat aber nur ein Amtsgericht gesagt. Andere Gerichte in Deutschland werden wohl weiter anders sprechen.