Hier finden Sie den gesetzlichen Rahmen für die praktische Ausbildung:
PRAXIS
Sie haben schon an einigen theoretischen Unterrichten teilgenommen,
jetzt beginnen die meisten Fahrschüler mit den Praxisstunden.
Unser Prinzip: Sicheres Fahren lernen mit möglichst geringer finanzieller Belastung.
Das heißt: die Anzahl der Fahrstunden bestimmen Sie ganz allein durch Ihre Leistung.
Wir unterstützen Sie dabei in jeder Hinsicht.
Wer beispielsweise schon Trecker oder Roller gefahren ist, braucht erfahrungsgemäß wesentlich weniger Fahrstunden.
WAS SIEHT DER GESETZGEBER VOR ?
Die Sonderfahrten werden am Ende der Ausbildung absolviert.
Es macht ja auch keinen Sinn, zu früh auf die Autobahn zu fahren und dann nichts gebacken zu bekommen.
Es sind jeweils in der Klasse A und B vorgeschrieben:
Überlandfahrten |
225 Minuten |
Autobahnfahrten |
180 Minuten |
Beleuchtungsfahrten |
135 Minuten |
Die Fahrten dürfen nicht miteinander kombiniert werden, um z.B. bei der Nachtfahrt auf der Autobahn Stunden zu sparen.
Für die Klasse BE gelten folgende Sonderfahrten:
Überlandfahrten |
135 Minuten |
Autobahnfahrt |
45 Minuten |
Beleuchtungsfahrt |
45 Minuten |
Erweitern Sie von Klasse A1 auf Klasse A2, oder von A2 auf A wird nur eine praktische Prüfung verlangt.
Es gibt also folgerichtig keine Sonderfahrten.
Es gibt dann noch die die neue Schlüsselzahl 196 für den Führerschein der Klasse B.
Wenn ein Bewerber mindestens 25 Jahre alt ist und mindestens 5 Jahre den
Klasse B Führerschein besitzt, kann er sich die Schlüsselzahl eintragen lassen.
Es wird eine Fahrerschulung von insgesamt 13,5 Stunden gefordert.
6 Stunden Theorie und 7,5 Stunden Praxis (- Zeitstunden).
Er wird so um die 700,-- kosten.